Der Hufbeschlag

Als Hufbeschlag bezeichnet wird das Anpassen und Aufbringen von Hufschutz am Einhufer (Pferde und Maulesel oder Esel) nebst den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten (so genanntes Zurichten des Hufs) mit dem Ziel, diesen vor zu starkem Abrieb zu schützen wie er bei intensivem Reiten oder Fahren hauptsächlich auf künstlich befestigten Wegen und Straßen entsteht.

Als Mittel des Hufbeschlags kommen in Betracht Hufeisen (aus Eisen oder auch Aluminiumlegierungen), Kunststoffbeschlag, Klebeschuhe und (bei Bedarf anschnallbare) Hufschuhe. Letztere müssen ebenfalls angepasst werden, zählen aber häufig nicht mehr zum Hufbeschlag, sondern werden als Hufschutz bezeichnet.

Unsere Sportbeschläge sind Hufbeschläge mit Schraubstollenlöchern, Kunststoff- oder Ledersohlen sowie Alueisen und eignen sich ideal für Dressur-, Spring-, Vielseitigkeits-, Distanz-, Fahr- oder Westernsport.

Der Begriff hat in den letzten Jahren bedingt durch neue Techniken und Materialien eine erhebliche Erweiterung erfahren, verbunden mit einer Spezialisierung der Berufsgruppen. Traditionell bezeichnet der Begriff Hufbeschlag nur das Zurichten des Hufs und die Herstellung, Anpassung und Aufnageln von Hufeisen durch den Hufschmied. Bis in die frühen 1970er Jahre war Hufschmied ein anerkannter Lehrberuf mit vierjähriger Ausbildungsdauer. Heute gilt er als Sonderqualifikation des Metallverarbeitungshandwerks. Daneben gibt es heute Huftechniker, Huforthopäden, Hufpfleger, Hufheilpraktiker mit unterschiedlichen Ausbildungswegen.

Durch das ab 1. Januar 2007 geltende neue Hufbeschlaggesetz vom 19. April 2006 wird der Hufbeschlag umdefiniert als die Gesamtheit aller Verrichtungen am Huf, die über bloßes Säubern hinausgehen. Das bedeutet im Zuge dessen auch eine Beschränkung der Tätigkeiten auf Personen, die Hufschmiede sind. Das wiederum bedeutet, dass jegliche hufpflegerische Handlung – auch am eigenen Pferd – durch andere Personen als autorisierte Hufschmiede verboten sein werden. Die einzige Ausnahme stellen Hufpfleger (der verschiedenen Ausprägungen; s.o.) dar, die schon vor Jahreswechsel ihr Gewerbe angemeldet hatten und ausübten. Die Anerkennung als Hufbeschlagschmied wird im Einzelnen in der neuen Hufbeschlagverordnung vom 15. Dezember 2006 geregelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings im Hinblick auf eine anhängige Verfassungsbeschwerde gegen das neue Hufbeschlaggesetz das Inkrafttreten des Gesetzes durch Beschluss vom 5. Dezember 2006 (1 BvR 2186/06) in bestimmtem Umfang bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausgesetzt.